für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln!

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Seit August 2020 werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen ab 1 kW Kälteleistung mit nicht halogenierten Kältemitteln gefördert (BAFA Kälteanlagen), also Anlagen mit Kältemittel wie z.B.:


• Butan (R-600/R-600a)
• Propan (R-290)
• Kohlendioxid (R744)

Alle Anlagen mit Gaswarnanlagen! Hier können Sie die Förderung berechnen: https://www.klimaschutz.de/förderrechner

Dies gilt für Anlagen, die neu errichtet bzw. neu installiert bzw im Einzelnen für:

  1. Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung vonProzessabwärme;
  2. Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einschließlich Kühlmöbel wobei steckerfertige Kühlmöbel bis maximal 10 laufende Meter (lfm) gefördert werden;
  3. Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb);
  4. Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern;
  5. Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen (mit jeweils getrennten Förderanträgen);
  6. Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen;
  7. Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb;
  8. Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen;
  9. Einbindung von Regenerativenergieanlagen.

Die Anlagen sind förderfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • mindestens ein Verdichter pro Verbund (oder ein einzelner Verdichter) verfügt über eine Leistungsregelung mit einem Regelbereich von 40 bis 100 Prozent, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
  • Abtauvorrichtungen müssen über eine Bedarfsregelung verfügen;
  • Expansionsventile müssen elektronisch steuerbar sein, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
  • TK-Verkaufskühlmöbel müssen vollständig mit Glas- oder Kunststofftüren oder -deckeln ausgerüstet sein, NK Verkaufsmöbel müssen mindestens über eine Nachtabdeckung verfügen. Die Beleuchtung muss mit LED- oder Plasma-Leuchtmitteln erfolgen, und die Lüfter müssen mit EC-Motoren angetrieben werden. Details, wie beispielsweise der Umgang mit Kühlmöbeln mit Nachtabdeckung und offenen Theken, sind einem Merkblatt der Bewilligungsbehörde zu entnehmen;
  • Kälteanlagen müssen mit einer Regelung betrieben werden, die die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur anpasst, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
  • Pumpen zur Förderung von Stoffströmen in Kühlmittelkreisläufen müssen drehzahlgeregelt sein;
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs;
  • für die vollständige Anlage werden zum Zweck des – für einen Zeitraum von fünf Jahren – durchzuführenden Monitorings ein Elektroenergie-Messgerät und ein Wärme-(Kälte)-mengenzähler (für Flüssigkeitskühlsätze und Sorptionskälteanlagen) installiert, die gleichzeitig mit der geförderten Anlage in Betrieb genommen werden und deren technische Spezifikation hinsichtlich der Erfassung und Aufzeichnung der wichtigsten Messgrößen von der Bewilligungsbehörde definiert sind. Die energietechnischen Daten können auch über fernauslesbare Regelungstechnik der Kälteanlagen bereitgestellt werden.

Unsere Antworten zur Förderung sind:

  1. für wichtigste Messgrößen (u.a. Strom, Wärmemenge, Kälteleistung Direktverdampfung, etc...) inkl vernetzter Zählerbausteine und Umrechnung in laufende aktuelle Kosten.
  2. Verdichter-/Verflüssigerregler mit Drehzahlregelung sowie Anpassung von Verflüssigungs- an Aussentemperatur
  3. Kühlstellenregler für elektronische Expansionventile (PWM oder Steppermotor), inkl Erkennung Nachtabdeckung
  4. Drehzahlregelung von Pumpen (Sekundärsysteme)
  5. Regelung und Überwachung zur optimierten Einbindung von Sekundärsystemen (z.B. PVAnlage,...)
  6. Zentraler Schaltschrank mit allen Komponenten (fernauslesbar) / dezentrale Plug&Play Komponenten
  7. Gaswarnanlage zur Medlung von MAK Werten bzw. kritischen Situationen inkl Warnschildern-/hinweisen
  8. Bei Bedarf passende CO2 Verdampfer

Wir bieten Lösungen für den „natürlichen“ Supermarkt bzw. Kälteanlage von A - Z!